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Zweckvereinbarung Zentrale Vergabestelle

Die Stadt Germersheim, die Verbandsgemeinde Bellheim, die Verbandsgemeinde Jockgrim und die Verbandsgemeinde Rülzheim haben die nachfolgende Zweckvereinbarung geschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Germersheim als zuständige Kommunalaufsichtsbehörde vom vom 07.08.2025, Az. 41-029-00, nachfolgend öffentlich bekanntgemacht wird: