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4. Teilfortschreibung: Neupotz

4. Teilfortschreibung: Neupotz

Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB;
4. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes in der Ortsgemeinde Neupotz
hier: Ausweisung einer gewerblichen Baufläche für einen kleinflächigen Einzelhandelsmarkt im Bereich der K 6 und dem Baugebiet Hardtwald

Der Verbandsgemeinderat Jockgrim hat in seiner Sitzung am 14.12.2020 den Annahme- und Freigabebeschluss für die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 4. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde
Jockgrim gem. § 3 Abs. 1 BauGB gefasst. Der Entwurfsplan der 4. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Jockgrim beinhaltet die Planzeichnung mit Begründung
und Umweltbericht, dem Schalltechnischen Gutachten, der speziellen Artenschutzrechtlichen Prüfung, der Entwässerungstechnischen Voruntersuchung, der Orientierenden Baugrunderkundung und der Beurteilung der Versickerungs-
fähigkeit. Die Unterlagen liegen gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom

02.05.2023 bis einschließlich 01.06.2023

bei der Verbandsgemeindeverwaltung 76751 Jockgrim, Untere Buchstraße 22, Abteilung Bauliche Infrastruktur, Zimmer 107, während der Dienststunden Mo. - Fr. 8:30 – 12:00 Uhr, Mo. zusätzlich 14:00 – 18:00 Uhr und Do. 14:00 – 16:00 Uhr bevorzugt nach telefonischer Vereinbarung unter Tel.-Nr.: 07271 599-150 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die angefügte Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit, kennzeichnet aber durch die gestrichelte Linie die ungefähre Lage des Plangebietes und dient dem besseren Verständnis der Bekanntmachung.

Bekanntmachungstext

Entwurfsplan

Begründung mit Umweltbericht

Gutachten