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Achtung Steuerfälligkeit

Wir weisen darauf hin, dass am 15.08.2024 die zweite Grundsteuerrate sowie die zweite Gewerbesteuervorauszahlung für das Jahr 2024 fällig werden.

Der Grund- und Gewerbesteuerbescheid gilt als Dauerbescheid auf unbestimmte Zeit, daher erhalten Sie keine gesonderte Zahlungsaufforderung.

Sofern Sie nicht an unserem Abbuchungsverfahren teilnehmen, bitten wir um pünktliche Überweisung. Sie vermeiden damit Mahngebühren und Säumniszuschläge. Bitte beachten Sie auch, dass sich dieses Jahr auf Beschluss der betreffenden Ortsgemeinderäte die Hundesteuer in Hatzenbühl, Jockgrim und Rheinzabern rückwirkend erhöht hat und die Nachzahlung ebenfalls am 15.08.2024 fällig ist. In Hatzenbühl, Rheinzabern und Neupotz hat sich auf Beschluss der Räte zudem der Wegebaubeitrag für landwirtschaftliche Grundstücke erhöht. Wir bitten um Beachtung!

Wenn Sie zukünftig die bequeme Abbuchungsmöglichkeit nutzen möchte finden Sie hier weitere Informationen.