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Bebauungsplan »Erweiterung Gewerbegebiet Gereutäcker, 1. Änderung

Bebauungsplan »Erweiterung Gewerbegebiet Gereutäcker, 1. Änderung

Aufstellung des Bebauungsplanes „Erweiterung Gewerbegebiet Gereutäcker, 1. Änderung“
im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
für einen Teilbereich der Grundstücke mit den Flurstück-Nummern 1589/4, 1590/6, 1591/4, 1592/4, 1593/4, 1595/5, 1597/6, 1598/6, 1599/4, 1600/4, 1601/4, 1602/4, 1603/4, 1604/4, 1605/5, 1607/4 
mit einer Fläche von insgesamt 0,22 ha

In der Gemeinderatssitzung am 04.11.2025 wurde der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Erweiterung Gewerbegebiet Gereutäcker, 1. Änderung“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB gefasst. Daneben wurde auch die Veröffentlichung der Entwurfsunterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Entwurfsunterlagen umfassen den Plan, die Begründung, die Textlichen Festsetzungen sowie die entwässerungstechnische Untersuchung.

Zusätzlich zu dieser Veröffentlichung liegen die Unterlagen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus in der Zeit vom 15.12.2025 bis einschließlich 13.01.2026

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim, Untere Buchstr. 22, Fachbereich 3 - Bauen, Planung und Umwelt, Zimmer 108, 76751 Jockgrim, während der Dienststunden (i. d. R. Mo. – Fr. von 8.30-12.00 Uhr, zusätzlich Mo. von 14.00-18.00 Uhr und Do. von 14.00-16.00 Uhr).

Stellungnahmen zum v. g. Bauleitplan können an bauleitplanung@vg-jockgrim.de gesendet werden.

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bauleitplanentwurfes ergeben sich aus dem nachfolgenden Planauszug, der Bestandteil dieser Veröffentlichung ist.