Bebauungsplan für die Ausweisung eines »Radweg Hardtwald/Altort«
Bebauungsplan für die Ausweisung eines »Radweg Hardtwald/Altort«
Bauleitplanung der Ortsgemeinde Neupotz
Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Ausweisung eines
„Radweg Hardtwald/Altort“, gem. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB;
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Neupotz hat in seiner Sitzung am 20.08.2025 den Annahme- und Freigabebeschluss für die öffentliche Auslegung des Entwurfsplanes „Radweg Hardtwald/Altort“ gem. § 3 Abs. 1 BauGB gefasst.
Der v.g. Entwurfsplan beinhaltet Planzeichnung, Begründung mit Umweltbericht.
Die Unterlagen liegen gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom
24.10.2025 bis einschließlich 25.11.2025
bei der Verbandsgemeindeverwaltung 76751 Jockgrim, Untere Buchstraße 22, Fachbereich 3, Bauen, Planen und Umwelt, Zimmer 107, während der Dienststunden Mo. - Fr. 8:30 – 12:00 Uhr, Mo. zusätzlich 14:00 – 18:00 Uhr und Do. 14:00 – 16:00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die angefügte Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit, kennzeichnet aber durch die gestrichelte Linie die ungefähre Lage des Plangebietes und dient dem besseren Verständnis der Bekanntmachung.