Inhalt

Chance für Jockgrim: Sonderförderung als Stadt

Stadtrechte sollen für Steuereinnahmen und Fördergelder sorgen

Im Zuge der vorbereitenden Tätigkeiten zur Verwaltungsdigitalisierung ist im Archiv der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim eine Akte aus dem frühen 18. Jahrhundert aufgefunden worden. Die Unterlagen, die im Kellerarchiv auf der langen Bank lagerten, enthalten Hinweise, die für die künftige Entwicklung der Ortsgemeinde neue Perspektiven eröffnen.

Jockgrim verfügt über eine historisch belegte Bedeutung: Bereits im Mittelalter war der Ort Sitz der Fürstbischöfe von Speyer. Bischof Nikolaus von Speyer ließ um 1390 eine Burg errichten. Im Zuge der französischen Invasion wurde in einem „Acte Officiel de Confirmation des Droits de Ville“ der Status festgeschrieben; direkt im Anschluss wurde die Anlage dann allerdings geschleift. Aber an genau diesem Punkt setzen die aktuellen Überlegungen an: Die wiederentdeckten Unterlagen liefern einen formalen Ansatz, um den historischen Status unter heutigen Rahmenbedingungen neu zu bewerten.

Nach eingehender Prüfung durch Historiker und Juristen sowie nach umfangreicher Stellungnahme durch die Kreisverwaltung Germersheim wird derzeit davon ausgegangen, dass die historischen Stadtrechte grundsätzlich fortbestehen. In enger Abstimmung verfolgen Ortsbürgermeister German Guttenbacher und Bürgermeister Karl Dieter Wünstel das Ziel, die formale Reaktivierung des Status bis 2027 herbeizuführen.

„Die Erkenntnisse eröffnen neue Perspektiven für die Ortsentwicklung“, erklärt Ortsbürgermeister Guttenbacher. Bürgermeister Wünstel ergänzt pragmatisch: „Wenn die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, setzen wir das um – insbesondere wenn Jockgrim daraus finanzielle Vorteile ziehen kann, das hilft auch der VG-Umlage.“

Förderkulisse und Entwicklungsperspektiven

Im Falle einer entsprechenden Einstufung würde Jockgrim künftig als Stadt geführt, was sich nicht nur auf die Außendarstellung, sondern insbesondere auf den Zugang zu Fördermitteln auswirken dürfte. Neben allgemeinen Programmen der Stadtentwicklung – etwa für Infrastrukturmaßnahmen, kirchliche Projekte oder kulturelle Initiativen – rückt vor allem die Sonderförderung „Historische Städte“ in den Fokus.

Als Vergleich wird die Stadt Hagenbach herangezogen, die in den kommenden fünf Jahren aus diesem Förderbereich Mittel in Höhe von rund 10 Millionen Euro generieren wird. Für Jockgrim wird ein entsprechendes Potenzial in zumindest gleicher Höhe nicht ausgeschlossen.

In diesem Zusammenhang wird unter anderem die zeitgemäße Rekonstruktion der historischen Stadtmauer geprüft – analog dem Torbogen des Bellheimer Schlosses bevorzugt in Vollholzbauweise. Ein entsprechender Grundsatzbeschluss soll im Rahmen einer der kommenden Gemeinderatssitzungen vorbereitet werden.

Parallel werden erste repräsentative Anpassungen vorbereitet: Das bestehende Wappen soll um städtetypische Elemente ergänzt werden. Für die Amtskette des künftigen Stadtbürgermeisters wurde bereits ein Angebot zur umfangreichen Umarbeitung eingeholt.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Einige Hürden bestehen weiterhin in den historischen Bindungen, die mit den Stadtrechten verbunden sind. Hierzu zählt insbesondere die Zuordnung zum ehemaligen Hochstift Speyer beziehungsweise dessen kirchlicher Rechtsnachfolge.

Die Verwaltungsspitze hat bereits versucht, Kontakt mit dem Bischöflichen Ordinariat aufzunehmen. Parallel wird eine praktikable Lösung geprüft: Da Bischof und Weihbischof ihren Amtssitz in Speyer haben und eine Verlagerung nicht realistisch erscheint, wird angestrebt, den örtlichen Pfarrer als Leihbischof vor Ort zu etablieren und hierfür die erforderliche oberhirtliche Zustimmung zu erhalten.

Pfarrer Richtscheid stand dem Vorhaben zunächst zurückhaltend gegenüber, signalisiert inzwischen jedoch grundsätzliche Gesprächsbereitschaft. Er beziehe sich dabei auf den Epheserbrief 4,2 und nutze auch die Gunst der Stunde. Hintergrund ist vermutlich die in Aussicht gestellte umfassende Sanierung der Kirche St. Dionysius inklusive Turm und neuem Geläut.

Weitere Planungen

Unabhängig vom weiteren Verlauf der rechtlichen Prüfung werden bereits erste städtebauliche Überlegungen angestellt. Hierzu gehört insbesondere die Verlagerung der Bahnstrecke und die Anfrage an Rheinzabern hinsichtlich des dortigen Interesses zur Angliederung als Vorort.

Alle weiteren Schritte hängen allerdings maßgeblich von der abschließenden rechtlichen Bewertung sowie den weiteren Rückmeldungen der zuständigen Stellen ab. Dabei gilt es allerdings eine wesentliche Frist zu beachten: Die Kommunalaufsicht hat als Termin zur Entscheidung über die formale Umsetzung den 1. April Jahr 2027 festgesetzt.