Frühlingsstraße 2: Ergänzungssatzung
Bauleitplanung der Ortsgemeinde Hatzenbühl
Aufstellung einer Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 S.1 Nr. 3 BauGB für das Grundstück, Frühlingstr. 2, Fl.St.Nr.: 1249;
Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit der Öffentlichen Auslegung des Planentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der v.g. Entwurfsplan mit Begründung, den textlichen Festsetzungen und der Artenschutzrechtliche Potentialanalyse liegt in der Zeit vom 04. November 2024 bis einschließlich 03. Dezember 2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim, Untere Buchstraße 22, Abteilung Bauliche Infrastruktur, Zimmer 107, während der Dienststunden Mo. - Do. 8:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr, Freitag 08:30 – 12:00 Uhr, Mo. zusätzlich 14:00 – 18:00 Uhr und Do. 14:00 – 16:00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches der Ergänzungssatzung “Frühlingstr. 2“ ergeben sich aus dem nachfolgend beigefügten Planauszug, der Bestandteil der Veröffentlichung ist.
- PDF-Datei: 187 kB
- PDF-Datei: 1.2 MB
- PDF-Datei: 1.9 MB
- PDF-Datei: 476 kB
- PDF-Datei: 1.3 MB