Offenlage 16.01.2023-15.02.2023: Verlängerte Schelmenwaldstraße
Bauleitplanung der Ortsgemeinde Jockgrim:
Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der verlängerten Schelmenwaldstraße zur Ausweisung von Lager- und Abstellflächen Bebauungsplan “Verlängerte Schelmenwaldstraße“, Zweckbestimmung Lager- und Abstellflächen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der v.g. Entwurfsplan mit Begründung und den textlichen Festsetzungen liegt in der Zeit
vom 16. Januar 2023 bis einschließlich 15. Februar 2023
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim, Untere Buchstraße 22, Abteilung Bauliche Infrastruktur, Zimmer 107, während der Dienststunden Mo. - Fr. 8:30 – 12:00 Uhr, Mo. zusätzlich 14:00 – 18:00 Uhr und Do. 14:00 – 16:00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes “Verlängerte Schelmenwaldstraße“ ergeben sich aus dem nachfolgend beigefügten Planauszug, der Bestandteil der Veröffentlichung ist.