Offenlage 18.04.2023-04.05.2023: Erweiterung Kita Wirbelwind, 1. Änderung
Bauleitplanung der Ortsgemeinde Hatzenbühl
Erneute, eingeschränkte öffentliche Auslegung eines Bebauungsplanentwurfes “Erweiterung Kindertagesstätte Wirbelwind“, 1. Änderung, Fl.St.Nrn.: 1407/1, 1386/2 u. teilweise 1386/3 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB
Erneute, eingeschränkte öffentliche Auslegung eines Bebauungsplanentwurfes “Erweiterung Kindertagesstätte Wirbelwind“, 1. Änderung, Fl.St.Nrn.: 1407/1, 1386/2 u. teilweise 1386/3 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB
Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit der Öffentlichen Auslegung des Planentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der vorab genannte Entwurfsplan mit Begründung und den textlichen Festsetzungen liegt in der Zeit vom 18. April 2023 bis einschließlich 04. Mai 2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim, Untere Buchstraße 22, Abteilung Bauliche Infrastruktur, Zimmer 107, während der Dienststunden Mo. - Fr. 8:30 – 12:00 Uhr, Mo. zusätzlich 14:00 – 18:00 Uhr und Do. 14:00 – 16:00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes
“Erweiterung Kindertagesstätte Wirbelwind“, 1. Änderung ergeben sich aus dem nachfolgend beigefügten Planauszug, der Bestandteil der Veröffentlichung ist.