Offenlage 19.12.2022-03.02.2023: Kita Wirbelwind
Bauleitplanung der Ortsgemeinde Hatzenbühl:
Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Bebauungsplan “Erweiterung Kindertagesstätte Wirbelwind“, 1. Änderung, Fl.St.Nrn.: 1407/1, 1386/2 u. teilweise 1386/3 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB
Bekanntmachung über die Öffentliche Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB:
Der v.g. Entwurfsplan mit Begründung und den textlichen Festsetzungen liegt in der Zeit vom 19. Dezember 2022 bis einschließlich 03. Februar 2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim, Untere Buchstraße 22, Abteilung Bauliche Infrastruktur, Zimmer 107, während der Dienststunden Mo. - Fr. 8:30 – 12:00 Uhr, Mo. zusätzlich 14:00 – 18:00 Uhr und Do. 14:00 – 16:00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes
“Erweiterung Kindertagesstätte Wirbelwind“, 1. Änderung ergeben sich aus dem nachfolgend beigefügten Planauszug, der Bestandteil der Veröffentlichung ist.