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Zuständigkeit für Soziale Hilfen wechselt

Soziale Hilfen – Zuständigkeitswechsel von der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim zur Kreisverwaltung Germersheim

Zum 01.01.2023 wechselt die Zuständigkeit für die Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe in anderen Lebenslagen) von der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim zur Kreisverwaltung in Germersheim.

Die Zuständigkeitsänderung bedeutet, dass

  1. ab dem 01.12.2022 alle Neuanträge vom Sozialamt bei der Kreisverwaltung Germersheim bearbeitet werden und
  2. in den laufenden Fällen zahlt die Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim für den Monat Dezember 2022 zum letzten Mal die Leistungen aus.

Nach der Auszahlung Anfang Dezember werden die Akten an die Kreisverwaltung Germersheim abgegeben. Ab Januar 2023 erfolgt die Auszahlung der Leistungen nach dem SGB XII durch das Sozialamt bei der Kreisverwaltung Germersheim.

Bitte wenden Sie sich daher mit sämtlichen Anliegen, Anfragen und Anträgen ab dem 02.01.2023 direkt an die Kreisverwaltung Germersheim, Fachbereich 23 soziale Hilfen, Waldstraße 13a in 76726 Germersheim, Telefon: 07274 530.

Alle betroffenen Personen erhalten eine gesonderte Mitteilung der Verbandsgemeindeverwaltung.

Für Rückfragen steht Ihnen unser Sozialamt selbstverständlich gerne zur Verfügung.