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Untersuchungsberechtigungsschein

Für Jugendliche (< 18 Jahre), die ein Beschäftigungsverhältnis beginnen, ist eine ärztliche Untersuchung zwingend vorgeschrieben.
Die Kosten der Untersuchung werden übernommen, wenn ein Untersuchungsberechtigungsschein vorgelegt wird.
Mit dieser Berechtigung entstehen für Sie keine Kosten, die Arztwahl ist frei.

Daten des Jugendlichen

Untersuchungsberechtigungsschein





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