Internationalen Führerschein beantragen
Leistungsbeschreibung
Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Voraussetzungen:
- Besitz eines gültigen EU-Kartenführerscheins oder einer sonstigen gültigen EU-/ EWR-Fahrerlaubnis
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis/ Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
- gültiger Führerschein
- Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (Biometrietauglichkeit des Passbildes)
Welche Gebühren fallen an?
- Gebühr: 11,20 - 15,30 Euro
Gebührennummer 207 - Internationaler Führerschein - Gebühr: 23,00 Euro
Gebührennummer 202.5 - Umstellung einer Fahrerlaubnis alten Rechts - Gebühr: 1,00 Euro
Gebührennummer 126.2 - Erfassung beim Kraftfahrbundesamt
Welche Fristen muss ich beachten?
Soweit für die Ausstellung des Internationalen Führerscheins zunächst ein EU-Kartenführerschein ausgestellt werden muss, werden hierfür (auch im Eilverfahren) mindestens 2 bis 3 Arbeitstage benötigt.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Sie müssen den Antrag persönlich stellen.
Was sollte ich noch wissen?
Der Internationale Führerschein ist nur befristet gültig.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinbehörde.
Aktuelle Auskünfte, in welchem Land ein internationaler Führerschein benötigt wird, erhalten Sie von den Automobilclubs.