Geburtszeit bescheinigen

Online-Dienste

Leistungsbeschreibung

Sie haben die Möglichkeit, sich Auskünfte über die Geburtszeit aus dem Geburtenregister erteilen bzw. bescheinigen zu lassen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Standesamt des Geburtsortes der jeweiligen Person.

Voraussetzungen

  • Sie sind über 16 Jahre alt und
  • Sie sind die Person, auf die sich der Registereintrag bezieht, oder deren Ehegattin/Ehegatte, Lebenspartner/in, Vorfahr/in, Abkömmling oder
  • Sie haben Ihr rechtliches Interesse glaubhaft gemacht oder
  • Sie haben als Geschwister der Person, auf die sich der Registereintrag bezieht, ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Personalausweis bzw. Reisepass

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren in Höhe von:

  • Gebühr: 10,00 Euro
  • Gebühr: 12,00 Euro
  • Gebühr: 12,00 Euro

Rechtsgrundlage