Genehmigung zur Durchführung einer sicherheitsrelevanten Großveranstaltung beantragen

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Für alle öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel, sofern sie keine Versammlungen sind und nicht ausschließlich innerhalb einer Versammlungsstätte stattfinden, gilt § 26 Polizei und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz.

Je nach erwarteter Besucherzahl gelten unterschiedliche Vorgaben.

Näheres finden Sie hier: Infos des Innenministeriums des Landes Rheinland-Pfalz

Die schriftlichen Anwendungshinweise sind für alle Veranstaltungen unabhängig der Größe gültig.

Weitere Informationen des Innenministeriums des Landes Rheinland-Pfalz

Anzeige der Veranstaltung:

Der Anzeige- und Erhebungsbogen (02_Anlage_ABC_II) ist ausgefüllt bei der Verbandsgemeinde Jockgrim einzureichen.

Sicherheitskonzept:

Eine Veranstaltung (unabhängig von der Besucherzahl) kann Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung begründen, daher kann ein Sicherheitskonzept gefordert werden. Dieses ist vom Veranstalter zu erstellen und frühzeitig zur Prüfung einzureichen.

Straßennutzung:

Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis nach der Straßenverkehrs-Ordnung (Umzüge bei Volksfesten, Volkswanderungen etc.). Jeder kann öffentliche Straßen, Wege und Plätze nutzen wie vorgesehen. Wenn Sie diese darüber hinaus, das heißt für etwas anderes als vorgesehen nutzen wollen, benötigen Sie in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis (bsp.: Baustelleneinrichtung, Verkauf von Waren, Veranstaltungen und Straßenfeste etc)..

Hierzu ist ein schriftlicher Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum mit Angaben über Teilnehmerzahl, Zeitplan usw. erforderlich. Weiter sind Unterlagen wie Streckenplan, Verkehrszeichenplan und Umleitungsplan vorzulegen.

Festumzug:

Sollte ein Festumzug geplant sein, bitten wir um entsprechende Mitteilung.

Hier gibt es besondere Vorschriften, Richtlinien und gesonderte Merkblätter.

Bewirtung:

Eine Gestattung ist grundsätzlich immer dann erforderlich, wenn aus besonderem Anlass eine Bewirtung mit Gewinnerzielungsabsicht erfolgt und bei dieser Gelegenheit alkoholhaltige Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten werden. Der Antrag auf Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz (Ausschankgenehmigung) kann online gestellt werden.

Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz (Ausschankgenehmigung)

Musik:

Eine Ausnahmegenehmigung zur Nachtruhe / Tonwiedergabe (§§ 4, 6 LImSchG) können online gestellt werden.

Nachtruhe / Tonwiedergabe (§§ 4, 6 LImSchG): Ausnahmegenehmigung beantragen

Hinweis:

Als Veranstalter können weitere Pflichten bestehen.

Die aufgeführten Hinweise dienen der Orientierung und müssen keine abschließende Aufzählung darstellen. Abhängig vom geplanten Ablauf der Veranstaltung können sich weitere Anforderungen ergeben. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit der Verbandsgemeinde Jockgrim in Verbindung.

Erforderliche Unterlagen

Die Vielzahl der Möglichkeiten lässt eine generelle Aussage nicht zu. Zur Klärung dieser Frage wenden Sie sich deshalb bitte an Ihre zuständige Stelle.

Kosten

Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese Gebühren im Einzelfall unterschiedlich.

Rechtsgrundlage(n)