Hundehaltung anmelden

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Leistungsbeschreibung

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt ebenso wie die Festsetzung der Hundesteuer.

Eine Anmeldepflicht des Hundes ist unter anderem notwendig,

  • bei Hunden, die älter als drei Monate sind. Sie müssen durch einen Transponder mit Kennnummer gekennzeichnet werden
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt 

Bitte beachten Sie, dass für die Haltung von sogenannten gefährlichen Hunden differenziertere und ergänzendere Regelungen gelten.

Verfahrensablauf

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei persönlicher Anmeldung ist der aktuelle Personalausweis oder die aktuelle Meldebestätigung vorzulegen.

Das Anmeldeformular ist auch als Online-Formular auf unserer Webseite verfügbar.

Welche Gebühren fallen an?


1. Hund
2. Hund
Ab dem 3. Hund
Gefährliche Hunde
Hatzenbühl
52 €
75 €
100 €
256 €
Jockgrim
55 €
80 €
130 €
300 €
Neupotz
50 €
75 €
95 €
260 €
Rheinzabern
42 €
65 €
90 €
246 €

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus den jeweiligen Hundesteuersatzungen in Verbindung mit den jeweiligen Haushaltssatzungen:

Hundesteuersatzung Hatzenbühl

Hundesteuersatzung Jockgrim

Hundesteuersatzung Neupotz

Hundesteuersatzung Rheinzabern

Haushaltssatzung

Was sollte ich noch wissen?

Darüber hinaus ist jeder Hundehalter verpflichtet auf öffentlichen Straßen innerhalb eines Ortes oder nicht einsehbaren Flächen seinen Hund angeleint zu führen. Außerhalb eines Ortes sind sie umgehend anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden. 

Verstöße gegen das Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundeG) können mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu zehntausend Euro geahndet werden. Darüber hinaus können Verstöße gegen die Gemeindesatzungen ebenfalls geahndet werden.