Personalausweis melden wegen Verlust
Leistungsbeschreibung
Ist der Personalausweis unauffindbar oder verloren gegangen, ist der Verlust gegenüber der Passbehörde zu melden. Es kann gleichzeitig ein neuer Personalausweis beantragt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständige Passbehörde.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Online-Dienste
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