Wahl des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde am 06.04.2025
Die Amtszeit des derzeitigen hauptamtlichen Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Jockgrim läuft zum 31.12.2025 aus. Aus diesem Grund ist ab dem 01.01.2026 die Stelle des/der hauptamtlichen Bürgermeisters/Bürgermeisterin neu zu besetzen.
Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird am Sonntag, 6. April 2025, in allgemeiner, umittelbarer, geheimer, freier und gleicher Wahl von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde Jockgrim für eine Amtszeit von acht Jahren gewählt (Urwahl).
Eine etwaige Stichwahl findet am Sonntag, den 27. April 2025 statt.
Wer ist wahlberechtigt?
Der/Die Bürgermeister/in der Verbandsgemeinde wird von den Bürgern/Bürgerinnen der Verbandsgemeinde Jockgrim gewählt.
Bürger/Bürgerin ist jede/r Einwohner/in, der/die
- Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union ist,
- das 18. Lebensjahr vollendet hat und
- wenigstens drei Monate in der Verbandsgemeinde wohnt.
Wie kann ich meine Briefwahlunterlagen beantragen?
Die Wahlberechtigten können Ihre Briefwahlunterlagen auf folgenden Wegen beantragen:
1. Vor Ort zu den üblichen Öffnungszeiten bei uns in der Verwaltung. Bringen Sie hierzu einfach Ihre unterschriebene Wahlbenachrichtigung mit. Bitte beachten Sie: Wenn Sie die Briefwahl auch für andere Menschen beantragen möchten und gleich mitnehmen möchten, benötigen wir zwingend die ausgefüllte Vollmacht auf der rechten Seite der Wahlbenachrichtigung.
2. Sie können Ihre Briefwahl auch online unter Wahlschein bzw. Briefwahlunterlagen beantragen beantragen.
3. Der dritte und letzte Weg ist die Beantragung per E-Mail an wahlen@vg-jockgrim.de. Bitte geben Sie bei Ihrer E-Mail Ihr Anliegen, Ihren vollständigen Namen, Ihre Adresse sowie ihr Geburtsdatum an.
Weitere Informationen
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