Stellenausschreibung
Bei der
Verbandsgemeinde Jockgrim, Landkreis Germersheim,
ist die Stelle der/des
hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters
wegen Ablauf der Amtszeit des Stelleninhabers zum 01.01.2026 neu zu besetzen. Der Stelleninhaber bewirbt sich um die Wiederwahl.
Die Verbandsgemeinde Jockgrim besteht aus 4 Ortsgemeinden mit zusammen ca. 17.700 Einwohnern. Sitz der Verwaltung ist die Gemeinde Jockgrim.
Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird am Sonntag, 6. April 2025, unmittelbar von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde Jockgrim für eine Amtszeit von acht Jahren gewählt (Urwahl). Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Hat bei dieser Wahl keine Bewerberin/kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, findet am Sonntag, 27. April 2025, eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen bzw. Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.
Wählbar zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister ist, wer
- Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist
- am Tag der Wahl (06.04.2025) das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie
- die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.
Nicht gewählt werden kann, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Die/der Gewählte wird in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunal-Besoldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt den Besoldungsgruppen B2/B3 eingestuft. In der ersten Amtszeit wird das Amt zunächst in die Besoldungsgruppe B2 eingestuft. Eine Höherstufung in die Besoldungsgruppe B3 ist frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit zulässig. Neben der Besoldung wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt.
Unabhängig von einer Bewerbung auf diese Ausschreibung ist zur Teilnahme als Bewerberin/als Bewerber an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages durch eine Partei oder Wählergruppe oder als Einzelbewerberin/Einzelbewerber nach Maßgabe der Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung erforderlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass Wahlvorschläge spätestens am 17.02.2025, 18.00 Uhr, beim Wahlleiter oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim einzureichen sind (Ausschlussfrist). Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen, die der Wahlleiter spätestens am 69. Tag vor der Wahl im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Jockgrim öffentlich bekanntmacht.
Mit der Bewerbung kann das Einverständnis erteilt werden, dass die Verbandsgemeindeverwaltung politischen Parteien und/oder Wählergruppen über den Eingang der Bewerbung informiert und/oder ihnen Einsicht in die Bewerbungsunterlagen gewährt; das Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und/oder Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf das ordnungsgemäße Einreichen einer Bewerbung keinen Einfluss.
Bewerbungen werden erbeten bis zum 03.02.2025 (keine Ausschlussfrist) an:
Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim
Bürgermeisterwahl
Untere Buchstraße 22
76751 Jockgrim