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Gleichstellungsbeauftragte

Veranstaltungen zum Frauentag

Interessante Themen der Gleichstellung

Heidi Gruber ist Gleichstellungsbeauftragte der VG Jockgrim

Heidi Gruber wurde im Rahmen der Sitzung des Verbandsgemeinderats am 31.01.2023 zur ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten der Verbandsgemeinde Jockgrim gewählt. Der Verbandsgemeinderat hatte im Frühjahr 2022 beschlossen, die 2004 eingerichtete Gleichstellungsstelle der Verbandsgemeinde künftig auf ehrenamtlicher Basis weiter zu führen. In einem Gespräch mit Bürgermeister Karl Dieter Wünstel berichtete sie über die erste Zeit ihrer Tätigkeit.

Heidi Gruber sieht die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten als Teil der sozialen Verantwortung für Menschen. Noch immer gäbe es Rollenbilder und Stereotypen, die die Gleichstellung beeinflussen. Als Beispiel nannte sie den Umfang der Berufstätigkeit im Vergleich der Geschlechter. Männer, die Teilzeit arbeiten, würden häufig kritisch betrachtet. Ebenso Frauen, die nicht arbeiten – und das, obwohl Gleichstellung in der heutigen Zeit eigentlich selbstverständlich sein sollte. Das Wort „eigentlich“ an dieser Stelle ist für sie die Motivation, sich im Ehrenamt für das Thema Gleichstellung einzusetzen. Seit ihrer Wahl hat sie bereits einige Kontakte geknüpft, beispielsweise mit der Gleichstellungsbeauftragen des Landkreis Germersheim Lisa-Marie Trog sowie mit der Seniorenbeauftragen Kathleen Fahrentholz, der Beauftragten für Inklusion Jessica Dilger und dem Familienbüro der Verbandsgemeinde. Derzeit bereitet sie die Strategiediskussion zur weiteren Etablierung der Gleichstellung in der Verbandsgemeinde Jockgrim vor.

Bürgermeister Karl Dieter Wünstel freut sich, dass die Verbandsgemeinde Jockgrim mit Heidi Gruber eine engagierte und kompetente Gleichstellungsbeauftragte gewinnen konnte. In rechtlicher Sicht seien bezüglich der Gleichstellung von Frauen und Männern viele Weichen gestellt. In der Praxis seien gerade Frauen oft noch benachteiligt und es sei deshalb wichtig, ihnen Hilfestellung bei der Verbesserung der sozialen und beruflichen Situation zu geben, so Wünstel.

Heidi Gruber war beruflich nach ihrer Finanz-Ausbildung Instruktorin für Computersysteme, unter anderem für Nixdorf. Sie absolvierte ein Weiterbildungsstudium zur City- und Regionalmanagerin, arbeitete ein Jahr lang im Auftrag der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) an der IHK in Luang Prabang (Laos) und war zehn Jahre Geschäftsführerin eines großen gemeinnützigen Landesverbandes in Baden-Württemberg.

Warum Gleichstellungsbeauftragte?

Die Gemeinde ist per Grundgesetz und Gemeindeordnung gesetzlich verpflichtet, die Gleichberechtigung zu fördern:
1949 wurde erstmals in Deutschland die Gleichberechtigung ein Verfassungsauftrag. Im Grundgesetz in Artikel 3 Absatz 2 steht: Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
In der Gemeindeordnung hat das Land Rheinland-Pfalz gesetzlich festgelegt, dass dieser Verfassungsauftrag eine Aufgabe der Gemeinden ist und in Form einer Gleichstellungsstelle oder durch vergleichbare Maßnahmen ausgeführt werden soll.
Der Verbandsgemeinderat hat sich am 11.7.2022 für eine ehrenamtliche Tätigkeit entschieden. Gleichstellungsbeauftragte sind dem Bürgermeister direkt unterstellt.

Mit welchen Themen kann ich Gleichstellungsbeauftragte ansprechen?

Gleichstellungsbeauftragte können Sie bei gleichstellungsrelevanten Themen und Fragen ansprechen. Zum Beispiel:

  • Unterstützung, Rat und Auskunft wünschen: Gewalt gegen Frauen, Männer und Kinder, Fragen rund um Elternschaft und Kinder, Beruf und Weiterbildung
  • Kontakte suchen: zu anderen Frauen- und Männergruppen, Verbänden oder Einrichtungen,
  • Ideen und Anregungen für eine sinnvolle Umsetzung der Gleichstellung haben
  • Konstruktive Kritik und Verbesserungsvorschläge rund um die Gleichstellung weitergeben möchten

Was sind die Aufgaben von Gleichstellungsbeauftragten in Rheinland-Pfalz?

Zu den Aufgaben der Gleichstellungsstelle zählen insbesondere

  • Förderung des Bewusstseinswandels in der Gesellschaft zur Durchsetzung der Gleichberechtigung der Geschlechter,
  • Initiierung, Durchführung und Unterstützung von Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen und beruflichen Situation und zur Umsetzung des verfassungsrechtlichen Gleichstellungsauftrags in sonstigen Bereichen, die die gemeindlichen Angelegenheiten betreffen,
  • Zusammenarbeit mit örtlichen Frauengruppen, -initiativen und -verbänden und Frauenselbsthilfeorganisationen, insbesondere zur Verwirklichung des Verfassungsauftrags zur Gleichberechtigung von Mann und Frau, aber ebenso mit anderen gesellschaftlich relevanten Gruppen,
  • Erfahrungsaustausch mit anderen kommunalen Gleichstellungsstellen, Gleichstellungs- bzw. Frauenbeauftragten sowie den für die Gleichstellung der Geschlechter zuständigen Stellen des Kreises und des Landes,
  • Unterrichtung der Öffentlichkeit in Abstimmung mit dem Bürgermeister durch Informationsveranstaltungen, Herausgabe von Informationsmaterial, Ausstellungen und Pressearbeit über Ziele und Ergebnisse ihrer Arbeit.

Rechtsgrundlage:

  • Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Rheinland-Pfalz  (Landesgleichstellungsgesetz - LGG)
  • Gemeindeordnung

Gleichberechtigung / Gleichstellung

Gleichstellung geht davon aus, dass es reale Unterschiede gibt, die es mit Hilfe staatlicher (Zwangs-) Maßnahmen zu beseitigen gilt, um (statistisch) gleiche Ergebnisse zu erreichen.