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Gleichstellungsbeauftragte

Seit 31. Januar bin ich ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Jockgrim. Die Gleichberechtigung unabhängig vom Geschlecht ist mir wichtig. Meine Grundhaltung dazu gibt am besten ein Zitat von Elisabeth Selbert (1896-1986) wieder: „Es ist ein grundlegender Irrtum, bei der Gleichberechtigung von Gleichheit auszugehen. Die Gleichberechtigung baut auf der Gleichwertigkeit auf, die die Andersartigkeit anerkennt.“
Trotz jahrelanger Gleichberechtigungsdiskussion und vielen entscheidenden positiven Veränderungen ist aus meiner Sicht weiterhin ein Verhalten erkennbar, das sowohl Männer als auch Frauen in Rollenbildern / in Stereotypen sieht. Als ich mich für das Thema tiefer interessiert habe, stellte ich fest, wie diese Rollenbilder auch mein Denken mehr prägen als mir bewusst war. Ein Grund mehr für mich, diese Aufgabe zu übernehmen und die Sensibilität zu stärken. Ich würde mich freuen, wenn wir gemeinsam die Gleichberechtigung voranbringen und Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts nicht länger zulassen. Allein schafft das kein Mensch.
Wenn Sie Fragen zur Gleichstellung haben, Informationen zu geschlechtsrelevanten Themen (männlich, weiblich, divers) wünschen oder Unterstützung für Ihre Projekte suchen aber auch wenn Sie Ideen für die Lösung von Problemstellungen haben oder mitwirken möchten diesen Verfassungsauftrag in der Verbandsgemeinde zum Erfolg zu führen – schreiben Sie mir einfach eine Email.

Ihre Heidi Gruber

Interessante Themen

FAQ

Warum Gleichstellungsbeauftragte?

Die Gemeinde ist per Grundgesetz und Gemeindeordnung gesetzlich verpflichtet, die Gleichberechtigung zu fördern:
1949 wurde erstmals in Deutschland die Gleichberechtigung ein Verfassungsauftrag. Im Grundgesetz in Artikel 3 Absatz 2 steht: Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
In der Gemeindeordnung hat das Land Rheinland-Pfalz gesetzlich festgelegt, dass dieser Verfassungsauftrag eine Aufgabe der Gemeinden ist und in Form einer Gleichstellungsstelle oder durch vergleichbare Maßnahmen ausgeführt werden soll.
Der Verbandsgemeinderat hat sich am 11.7.2022 für eine ehrenamtliche Tätigkeit entschieden. Gleichstellungsbeauftragte sind dem Bürgermeister direkt unterstellt.

Mit welchen Themen kann ich Gleichstellungsbeauftragte ansprechen?

Gleichstellungsbeauftragte können Sie bei gleichstellungsrelevanten Themen und Fragen ansprechen. Zum Beispiel:

  • Unterstützung, Rat und Auskunft wünschen: Gewalt gegen Frauen, Männer und Kinder, Fragen rund um Elternschaft und Kinder, Beruf und Weiterbildung
  • Kontakte suchen: zu anderen Frauen- und Männergruppen, Verbänden oder Einrichtungen,
  • Ideen und Anregungen für eine sinnvolle Umsetzung der Gleichstellung haben
  • Konstruktive Kritik und Verbesserungsvorschläge rund um die Gleichstellung weitergeben möchten

Was sind die Aufgaben von Gleichstellungsbeauftragten in Rheinland-Pfalz?

Zu den Aufgaben der Gleichstellungsstelle zählen insbesondere

  • Förderung des Bewusstseinswandels in der Gesellschaft zur Durchsetzung der Gleichberechtigung der Geschlechter,
  • Initiierung, Durchführung und Unterstützung von Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen und beruflichen Situation und zur Umsetzung des verfassungsrechtlichen Gleichstellungsauftrags in sonstigen Bereichen, die die gemeindlichen Angelegenheiten betreffen,
  • Zusammenarbeit mit örtlichen Frauengruppen, -initiativen und -verbänden und Frauenselbsthilfeorganisationen, insbesondere zur Verwirklichung des Verfassungsauftrags zur Gleichberechtigung von Mann und Frau, aber ebenso mit anderen gesellschaftlich relevanten Gruppen,
  • Erfahrungsaustausch mit anderen kommunalen Gleichstellungsstellen, Gleichstellungs- bzw. Frauenbeauftragten sowie den für die Gleichstellung der Geschlechter zuständigen Stellen des Kreises und des Landes,
  • Unterrichtung der Öffentlichkeit in Abstimmung mit dem Bürgermeister durch Informationsveranstaltungen, Herausgabe von Informationsmaterial, Ausstellungen und Pressearbeit über Ziele und Ergebnisse ihrer Arbeit.

Rechtsgrundlage:

  • Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Rheinland-Pfalz  (Landesgleichstellungsgesetz - LGG)
  • Gemeindeordnung

Gleichberechtigung / Gleichstellung

Gleichstellung geht davon aus, dass es reale Unterschiede gibt, die es mit Hilfe staatlicher (Zwangs-) Maßnahmen zu beseitigen gilt, um (statistisch) gleiche Ergebnisse zu erreichen.