Beachten Sie bitte, dass die Ausnahmegenehmigung ausschließlich zum Befahren der durch Verkehrszeichen 250 bei der Wilhelmsruhe gesperrten südlichen Ortszufahrt sowie zum Parken auf den ausgewiesenen Flächen entlang der L540 und auf dem Parkplatz am Dörleberg berechtigt.
Hinweis: Die Erteilung der Ausnahmegenehmigung erfolgt gebührenfrei.