Bitte vergessen Sie nicht, uns die Änderungen der Eigentümerverhältnisse (Kauf oder Verkauf eines Objektes) zu melden. Denn nur so können wir eine ordnungsgemäße Endabrechnung bezüglich Wasser und Abwasser durchführen.
Bei einem Eigentumswechsel haben der alte und der neue Eigentümer zusammen bei Hausübergabe den Hauptzähler abzulesen. Der Stand des Hauptzählers ist uns unter Mitteilung des Ablesedatums mitzuteilen. Sind Gartenzähler vorhanden, so müssen diese ebenfalls bei Hausübergabe abgelesen werden.