Mir ist bekannt, dass vor Erteilung der beantragten Erlaubnis zur Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen mit der Maßnahme nicht begonnen werden darf. Sollte die Maßnahme nach Ablauf der Genehmigungsdauer noch nicht beendet sein, werde ich um Verlängerung der Erlaubnis nachsuchen.