Inhalt

Befreiung Gurtanlege- und Schutzhelmtragepflicht (§ 46 StVO)

Vorbemerkung

Es besteht im Einzelfall die Möglichkeit, von der Verpflichtung zum Anlegen eines Sicherheitsgurtes befreit zu werden.
Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.

Ihre Daten

Ausnahmegenehmigung

Ich beantrage Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs.1 Nr. 5b der Straßenverkehrsordnung (StVO)




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