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Es besteht im Einzelfall die Möglichkeit, von der Verpflichtung zum Anlegen eines Sicherheitsgurtes befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.
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Ich beantrage Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs.1 Nr. 5b der Straßenverkehrsordnung (StVO)
Befreiung von der Pflicht zur Anlegung eines Sicherheitsgurtes Körpergröße beträgt weniger als 150cm siehe ärztliche Bescheinigung
Befreiung vom Tragen des Schutzhelmessiehe ärztliche Bescheinigung
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