Die Gemeinde kann eine Anpassung der Vorauszahlungen nach dem Gewerbesteuergesetz nur vornehmen, wenn kein Grundlagenbescheid vom Finanzamt vorliegt oder beispielsweise durch Gewerbeänderung/-abmeldung aufzuheben ist.Ist vom Finanzamt eine Vorauszahlung festgesetzt, müssen Sie die Änderung beim Finanzamt beantragen.
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Buchungsnummer*
neue Vorauszahlung (Euro pro Jahr)
Änderung ab Jahr
Bestätigung (Änderungen sind nur möglich, wenn kein gültiger Grundlagenbescheid vorhanden ist.)*Hiermit bestätige ich, dass kein Grundlagenbescheid vorliegt.Gewerbe wurde abgemeldet, Grundlagenbescheid ist hinfällig
Bemerkungen
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