Im Grundsteuergesetz besteht die Möglichkeit die Steuer nicht zu gesetzlichen Zahlungsterminen sondern abweichend am 1. Juli in einem Jahresbetrag zu entrichten. Diese Umstellung müssen Sie beantragen und gilt dann ab dem nächsten Kalenderjahr.
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Welche Fälligkeiten sollen wir für Sie hinterlegen?*Sonderfälligkeit 01.07.Rücknahme Sonderfälligkeit, es sollen wieder die gesetzlichen Fälligkeitstermine gelten
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