Bekanntmachungen
In dieser Rubrik finden Sie alle in Verwaltungsverfahren gesetzlich vorgeschriebenen, öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim.
Haushalt und Finanzen
Verbandsgemeinde Jockgrim
- PDF-Datei: 9.4 MB
Haushalt OG Hatzenbühl
- PDF-Datei: 5 MB
Haushalt OG Jockgrim
- PDF-Datei: 6.5 MB
Ortsgemeinde Neupotz
- PDF-Datei: 9.2 MB
Ortsgemeinde Rheinzabern
- PDF-Datei: 13 MB
Beflaggungen
An folgenden Tagen werden die öffentlichen Gebäude beflaggt:
Tag | Anlass |
---|---|
27.01.2023 |
Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus |
10.02.2023 |
Erdbebenkatastrophe in der türkisch-syrischen Grenzregion |
11.03.2023 |
Nationaler Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt |
01.05.2023 |
Tag der Arbeit |
09.05.2023 |
Europatag |
18.05.2023 |
Tag des In-Kraft-Tretens der Landesverfassung |
23.05.2023 |
Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes |
17.06.2023 |
Jahrestag des Volksaufstands in der ehemaligen DDR im Jahre 1953 |
20.06.2023 |
Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung |
20.07.2023 |
Jahrestag des Aufstandes gegen Unrecht und Tyrannei des Nationalsozialismus im Jahre 1944 |
03.10.2023 |
Tag der Deutschen Einheit |
19.11.2023 |
Volkstrauertag |
Lärmaktionsplanung
Der Verbandsgemeinderat Jockgrim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.10.14 den Lärmaktionsplan beschlossen, der hiermit in seiner endgültigen Form bekanntgemacht wird.
Rechtsgrundlage ist die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 25.Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie), Abl. L 189 vom 18.07.2002 und dem Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24.Juni 2005, BGBl I S. 1794 (§§ 47 a-f des BImSchG). Hiernach hat die Verbandsgemeinde Jockgrim die Belastung durch Umgebungslärm anhand von Lärmkarten zu ermitteln und die Öffentlichkeit zu informieren. Anhand dieser Lärmkarten sind sodann Aktionspläne, die denkbare Maßnahmen zur Lärmminderung enthalten sollen, zu erstellen. Für den Verbandsgemeindebereich wurde eine geringe Lärmbetroffenheit durch die Bundesstraße 9 ermittelt. Diese beschränkt sich lediglich auf einen Teilbereich der Ortsgemeinde Neupotz (Randbereich Hardtwald).
Dem Entwurf des Lärmaktionsplanes wurde in der öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates Jockgrim am 12.05.14 zugestimmt.
Der Aktionsplan lag in der Zeit vom 02.06. 02.07.14 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim, Untere Buchstr. 22, Zimmer 108, während der üblichen Dienststunden öffentlich aus. Gleichzeitig wurden auch die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Jedermann kann den Plan einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Lärmaktionsplanung des Eisenbahn Bundesamtes
Das Eisenbahn-Bundesamt hat am 13. März 2023 mit der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Kommunen begonnen. Menschen, die sich durch Schienenlärm gestört fühlen, können an der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken und sich bis zum 24. April 2023 zu ihren Lärmproblemen äußern.
Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.
Zwei Beteiligungsphasen sind vorgesehen:
- In der ersten Beteiligungsphase erhalten sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Kommunen die Möglichkeit der ausführlichen Darstellung ihrer Lärmsituation an den Schienenwegen des Bundes.
- Nach der Auswertung der ersten Beteiligungsphase veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt Ende des Jahres 2023 den Entwurf seines Lärmaktionsplanes. Daran anschließend findet die zweite Beteiligungsphase statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.
Fundsachen
Jede Fundsache, die mehr als 10 Euro Wert ist, muss unverzüglich dem Fundbüro angezeigt werden. Die Verbandsgemeinde Jockgrim versteigert in unregelmäßigen Abständen Fundsachen, die nicht dem Besitzer zugeordnet werden konnten.
Der Finder hat grundsätzlich Anspruch auf Finderlohn in Höhe von fünf Prozent vom Wert der Fundsache bis zu fünfhundert Euro, vom Mehrwert drei Prozent.
Folgende Fundgegenstände/ -fahrräder wurden abgegeben und bisher vom Verlierer nicht abgeholt:
Zur Zeit vorhandene Fundfahrräder:
10/22 Damenrad Weiß ALU-CITYBIKE
10/22 Damenrad Weiß Schwarz MILORD
10/22 Damenrad Rot ohne Marke
10/22 Jugendrad Schwarz-Rot HAI
10/22 Jugendrad Weiß-Schwarz RAYMOND
09/22 Herrenrad Weiß Grün GENESIUS
09/22 Herrenrad Grau-Silber CYCLE WOLF
08/22 Damenrad Blau MC CLOUD
08/22 Damenrad Silber STREETCOACH
08/22 Herrenrad Schwarz DIAMANT
08/22 Jugendrad Blau-Schwarz BULLS
08/22 Kinderrad Schwarz-Grün ROCKRIDER
08/22 Kinderrad Pink BOCAS
08/22 Herrenrad Weiß CUBE
08/22 Herrenrad Weiß-Schwarz SCOTT
08/22 Herrenrad Blau-Schwarz ZÜNDAPP
08/22 Damenrad Blau DIAMANT
08/22 Kinderrad Rot PROPHETE
08/22 Jugendrad Schwarz-Weiß FASHIONLINE
08/22 Herrenrad Blau KETTLER
08/22 Damenrad Rot STAR
08/22 Herrenrad Silber MC KENZIE
08/22 Damenrad Weiß ZÜNDAPP
08/22 Herrenrad Schwarz VORTEX
08/22 Herrenrad Schwarz-Rot CUBE
08/22 Herrenrad Blau MC CLOUD
08/22 Damenrad Blau ALFIRA
08/22 Herrenrad Schwarz Blau CUBE
08/22 Jugendrad Blau TREK
08/22 Herrenrad Blau WINORA
Fundgegenstände die nicht vom Verlierer oder Finder abgeholt werden, werden nach Ablauf der Fristen auf unserer Website versteigert.