In Erinnerung an die Textilarbeiterinnenstreiks vom 8. März 1857 und vom 8. März 1908 in New York sowie vom 8. März 1917 in St. Peterburg wurde im Jahr 1921 auf Beschluss der 2. Kommunistischen Frauenkonferenz der 8. März als Internationaler Frauentag festgelegt. Beim sogenannten Brot-und-Rosen-Streik kämpften Frauen nicht nur für gerechten Lohn (Brot), sondern auch eine menschenwürdige Arbeits- und Lebensumgebung (Rosen).
Die Verwirklichung des Verfassungsauftrags der Gleichberechtigung von Frau und Mann ist auch eine Aufgabe der Gemeinden. Hierfür wird eine Gleichstellungsbeauftragte bestellt. Ihre Aufgaben sind sehr vielschichtig und betreffen fast alle Lebenslagen von Frauen und Männer.
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Informationen zum Gedenktag
NEIN zu Gewalt an Frauen am 25. November
Auch in diesem Jahr weht wieder bei der Verbandsgemeinde Jockgrim die Fahne der Menschenrechtsorganisation Terre des Femmes. Mit der Fahne frei leben ohne gewalt will Terre des Femmes ein sichtbares Zeichen gegen Gewalt an Frauen setzen, zur Erinnerung an alle gewaltsam gestorbenen Frauen.