Viele glauben, beim Standesamt könne man "nur" heiraten. Beginnend mit der Geburt, über die Anmeldung der Eheschließung, die Eheschließung an sich, bis hin zum Sterbefall wird beim Standesamt jeder Vorgang beurkundet.
Sofern eine persönliche Vorsprache beim Standesamt nicht vermeidbar ist, können Sie telefonisch, elektronisch oder schriftlich einen Termin vereinbaren.
Gerne beurkunden wir die Geburt Ihres Kindes. Dafür benötigen wir die entsprechenden Unterlagen als Original und nicht in Kopie.
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An unseren außergewöhnlichen Trauorten gestalten wir den schönsten Tag in Ihrem Leben.
Mit einem Trauerfall sind eine Reihe von Aufgaben und Formalitäten zu erledigen. Wir beurkunden den Sterbefall.
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgesellschaft des öffentlichen Rechts wird in Rheinland-Pfalz vor dem für den Wohnsitz zuständigen Standesbeamten erklärt.