Das bisherige Modellprojekt "Begleitetes Fahren mit 17" hat sich bewährt und wurde deshalb zum 01.01.2011 als Dauerrecht in die Fahrerlaubnis-Verordnung aufgenommen.
Beim begleitenden Fahren mit 17 Jahren ist das Führen eines Fahrzeuges in den Klassen B oder BE nur in Begleitung einer geeigneten Person erlaubt.
Ablauf
Die Begleitperson:
Es können mehrere Begleitpersonen benannt werden.
Gebühren:
Neben den Gebühren für den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (aktuell 43,40 Euro) werden zusätzlich folgende Gebühren für das begleitete Fahren mit 17 erhoben:
Ausstellung einer Prüfbescheinigung: | 7,70 € |
Auskunft Verkehrszentralregister: | je Begleitperson 3,30 € |
Prüfung einer Begleitperson: | je Begleitperson 8,00 € |
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