Wichtige Information für alle Überweisungen an die Verbandsgemeinde Jockgrim
Ab dem 5. Oktober 2025 wird von allen Banken und Sparkassen in Deutschland ein zusätzliches Sicherheitsmerkmal bei Überweisungen verpflichtend eingeführt: die sogenannte Empfängerüberprüfung (Verification of Payee = Teil einer neuen EU-Verordnung).
Dabei wird geprüft, ob der von Ihnen angegebene Empfängername mit dem zur IBAN hinterlegten Namen übereinstimmt.
Weichen die Angaben voneinander ab, erhalten Sie beim Online-Banking oder in der Filiale eine entsprechende Rückmeldung. Zwar können Sie die Überweisung weiterhin freigeben – es kommt dabei jedoch leicht zu Irritationen.
Damit Ihre Zahlungen an uns reibungslos und ohne Verzögerung ausgeführt werden, bitten wir Sie:
Verwenden Sie bei Überweisungen an uns ausschließlich den Empfängernamen:
Verbandsgemeinde Jockgrim