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Wichtige Information für alle Überweisungen an die Verbandsgemeinde Jockgrim

Ab dem 5. Oktober 2025 wird von allen Banken und Sparkassen in Deutschland ein zusätzliches Sicherheitsmerkmal bei Überweisungen verpflichtend eingeführt: die sogenannte Empfängerüberprüfung (Verification of Payee = Teil einer neuen EU-Verordnung). 

Dabei wird geprüft, ob der von Ihnen angegebene Empfängername mit dem zur IBAN hinterlegten Namen übereinstimmt.

Weichen die Angaben voneinander ab, erhalten Sie beim Online-Banking oder in der Filiale eine entsprechende Rückmeldung. Zwar können Sie die Überweisung weiterhin freigeben – es kommt dabei jedoch leicht zu Irritationen. 

Damit Ihre Zahlungen an uns reibungslos und ohne Verzögerung ausgeführt werden, bitten wir Sie:

Verwenden Sie bei Überweisungen an uns ausschließlich den Empfängernamen: 
Verbandsgemeinde Jockgrim