Die Landesverordnung über die Beflaggung der Dienstgebäude legt die Termine und Anlässe fest, zu denen in Rheinland-Pfalz alle öffentlichen Gebäude ohne besondere Anordnung beflaggt werden.
Daneben kann der Ministerpräsident bei besonderen Anlässen die Beflaggung anordnen.
Staatliche Verwaltungen setzen grundsätzlich die Landesflagge, Gemeinden und Gemeindeverbände, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie öffentliche Schulen die Landes- oder Bundesflagge.
Bei Anlässen, die Europa betreffen, wird soweit möglich auch die Europaflagge gesetzt.
Die Beflaggung beginnt um 8:00 Uhr und endet mit Einbruch der Dunkelheit.
Im Jahr 2022 sind an folgenden Tagen alle öffentlichen Gebäude beflaggt:
Termin | Anlass |
27.01.2022 | Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus |
11.03.2022 | Nationaler Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt (halbmast) |
01.05.2022 | Tag der Arbeit |
09.05.2022 | Europatag |
18.05.2022 | Tag des In-Kraft-Tretens der Landesverfassung |
23.05.2022 | Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes |
17.06.2022 | Jahrestag des Volksaufstands in der ehemaligen DDR im Jahre 1953 |
20.06.2022 | Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung |
20.07.2022 | Jahrestag des Aufstands gegen Unrecht und Tyrannei des Nationalsozialismus im Jahre 1944 |
03.10.2022 | Tag der Deutschen Einheit |
13.11.2022 | Volkstrauertag (halbmast) |