Jeder deutsche Staatsbürger, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, wenn er seine Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllen kann und er der allgemeinen Meldepflicht in Deutschland unterliegt.
Der Antragsteller muss persönlich erscheinen. Für die Ausstellung eines Personalausweises für Personen unter 16 Jahren wird immer die Zustimmung beider Erziehungsberechtigten benötigt. Ein Erziehungsberechtigter muss bei der Beantragung anwesend sein.
Gültigkeitsdauer:
Benötigte Unterlagen:
Gebührenübersicht neuer Personalausweis:
Person ab 24 Jahren: | 37,00 € |
Person unter 24 Jahren (ab 10 Jahren) | 22,80 € |
vorläufiger Personalausweis: | 10,00 € |
Neuerungen:
Nutzung von Online-Diensten der Verwaltung mit dem neuen Personalausweis:
Sperrung Online-Funktionen
Sie können die Online-Ausweisfunktion direkt in Ihrer Personalausweisbehörde oder telefonisch über den Sperrnotruf sperren lassen. Die Sperrung können Sie in Ihrer Personalausweisbehörde wieder aufheben lassen, wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden (kostenpflichtig).
Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer Sperrung über den Sperrnotruf Ihr Sperrkennwort benötigen. Dieses finden Sie im Brief, mit dem Ihnen auch Ihre vorläufige PIN mitgeteilt wurde.
Sperr-Notruf-Nr. 116 116 kostenfrei, rund um die Uhr erreichbar
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