Amtl. Beglaubigung von Kopien und Abschriften z. B. Zeugnisse von Schulabgängern | Amtl. Beglaubigung von Unterschriften z. B. Auszug aus dem Verkehrszentralregister | Öffentl. Beglaubigung von Unterschriften z. B. Eintragungen im Grundbuch oder Vereinsangelegenheiten |
Es besteht ein Unterschied zwischen amtlichen und öffentlichen Beglaubigungen. Öffentliche Beglaubigungen werden nicht vom Bürgerbüro vorgenommen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Vollständigkeit haben wir die öffentlichen Beglaubigungen dennoch bei den Serviceleistungen des Bürgerbüros veröffentlicht.
In der Detailübersicht finden Sie durch Klick auf den Button "öffentliche Beglaubigungen" die Ansprechpartner mit Ihren Servicezeiten. Zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros erhalten Sie amtliche Beglaubigungen von Kopien, Abschriften und Unterschriften.
Amtliche Beglaubigung von Unterschriften: | 5,- € |
Öffentliche Beglaubigung von Unterschriften: | 15,- € |
Beglaubigungen von Abschriften und Ablichtungen: | 5,- € |
Beglaubigungen u.a. in folgenden Angelegenheiten sind gebührenfrei:
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