Jede Fundsache, die mehr als 10 Euro Wert ist, muss unverzüglich dem Fundbüro angezeigt werden. Die Verbandsgemeinde Jockgrim versteigert in unregelmäßigen Abständen Fundsachen, die nicht dem Besitzer zugeordnet werden konnten.
Der Finder hat grundsätzlich Anspruch auf Finderlohn in Höhe von fünf Prozent vom Wert der Fundsache bis zu fünfhundert Euro, vom Mehrwert drei Prozent.
Folgende Fundgegenstände/ -fahrräder wurden abgegeben und bisher vom Verlierer nicht abgeholt:
Zur Zeit vorhandene Fundfahrräder:
09/21 Herrenrad „HILL“ schwarz-neon
10/21 Kinderrad „SCHIMANO“ lila/rot
11/21 Damenrad „Westfalen“ silber
12/21 Damenrad „KS CYCLING“ lila
13/21 Damenrad, lila
14/21 Damenrad „HECULES“, lila
16/21 Damenrad „ERIK“, grau
17/21 Herrenrad „PEGASUS“, schwarz-silber
13/21 Tretroller
35/21 Damenuhr „FOSSIL“
Fundgegenstände die nicht vom Verlierer oder Finder abgeholt werden, werden nach Ablauf der Fristen auf unserer Website versteigert.