Im Bürgerbüro können Sie auch eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister ("Führungszeugnis") beantragen. In das Register werden rechtskräftige Entscheidungen der Strafgerichte sowie bestimmte Entscheidungen der Vormundschaftsgerichte und von Verwaltungsbehörden eingetragen. Dazu zählen auch - nach einer rechtvergleichenden Begutachtung - ausländische strafrechtliche Verurteilungen gegen Deutsche oder gegen in Deutschland wohnende ausländische Personen. Zudem können Suchvermerke im Register niedergelegt werden.
Anträge können nur persönlich direkt im Bürgerbüro gestellt werden.
Notwendige Unterlagen
Gebühren: 13,00 €.
Erweitertes Führungszeugnis:
Es gibt auch das erweiterte Führungszeugnis, das vom Bundeszentralregister über Personen ausgestellt wird, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- und jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen. Ein erweitertes Führungszeugnis kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat und mit erstem Wohnsitz in der Verbandsgemeinde Jockgrim gemeldet ist. Hat der Betroffene einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch dieser antragsberechtigt.
Notwendige Unterlagen
Gebühren: 13,00 €
Bearbeitungszeit: 1 - 2 Wochen
Hinweise
Es gibt zwei Arten von erweiterten Führungszeugnissen:
Bei der Belegart OE sollten Sie die genaue Anschrift der Behörde, des Amtes bzw. der Sachbearbeitung, das Aktenzeichen sowie den Verwendungszweck angeben, da das Führungszeugnis in diesem Fall direkt an die zuständige Behörde übersandt wird.