Notwendige Unterlagen:
- Ausweis oder Reisepass
- Falls die Auskunft zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist, wird die Adresse dieser Behörde und der Verwendungszweck benötigt.
- Die Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten.
Gebühren: 13 €.
Allgemeines:
Das Gewerbezentralregister ist kein Register, welches sämtliche Gewerbetreibende der Bundesrepublik Deutschland erfasst. Der Inhalt des Gewerbezentralregisters ergibt sich aus der Gewerbeordnung (GewO).
Es gibt zwei Arten von Gewerbezentralregisterauskünften:
- zur Vorlage bei einer Behörde: die Auskunft wird direkt an die von Ihnen genannte Behörde gesandt
- für eigene Zwecke: Die Auskunft wird zu Ihnen nach Hause geschickt.
Danach sind vier Gruppen von Eintragungen zu unterscheiden:
- Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.)
- um ein Unterlaufen derartiger Untersagungs- oder Rücknahmeverfahren zu verhindern, Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufsverfahrens
- Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie
- bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten