Seit dem 1. Januar 2008 gibt es in der Metropolregion Rhein-Neckar (MRN) einen einheitlichen Handwerkerparkausweis. Er ist in allen 290 Kommunen der Metropolregion Rhein-Neckar gültig. Betriebe müssen damit nicht mehr für jeden Ort eine eigene lokal und zeitlich begrenzte Ausnahmegenehmigung zum Parken im öffentlichen Raum beantragen, sondern können einen gebietsübergreifenden Handwerkerparkausweis nutzen.
Den Handwerkerparkausweis MRN können Betriebe beantragen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
Der Ausweis gilt an Werktagen während des Arbeitseinsatzes in genau definierten Sonderzonen, wird für ein Jahr von der Straßenverkehrsbehörde (Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim) am Unternehmenssitz ausgestellt und kostet 150 €.
In einer Ausnahmegenehmigung können bis zu 3 Kfz-Kennzeichen aufgenommen werden. Die Ausnahmegenehmigung gilt aber jeweils nur für das genutzte Fahrzeug, in dem die Originalgenehmigung im Sichtbereich der Frontscheibe ausgelegt ist.
Mit dem Handwerkerparkausweis MRN kann ein Betrieb seinen Service- oder Werkstattwagen werktags für die Dauer des Arbeitseinsatzes in folgenden Bereichen parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht:
Die Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt. Das Parken in Fußgängerzonen, auf Behindertenparkplätzen oder im Bereich der Betriebsstätte ist mit dem Handwerkerparkausweis MRN nicht möglich. Wird eine Ausnahmegenehmigung für die Fußgängerzone benötigt, ist eine gesonderte Antragsstellung vor Ort erforderlich.