Wird ein Grundstück, das zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehört durch
Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasanen
beschädigt, so hat die Jagdgenossenschaft dem Geschädigten den Wildschaden zu ersetzen (§ 29 Bundesjagdgesetz).
Schalenwild sind: Wisente, Elchwild, Rotwild, Damwild, Sikawild, Rehwild, Gamswild, Steinwild, Muffelwild und Schwarzwild.
Wichtig: Schäden z.B. durch Nutria, Feldhasen, Krähen, Tauben, Kanadagänse oder Graugänse werden nicht ersetzt!
Bitte melden Sie uns allerdings alle Schäden die durch Kanadagänse / Graugänse erfolgt sind.
Ebenfalls sollte der Jagdpächter bei größeren Schäden durch Nutria informiert werden, damit gezielte Gegenmaßnahmen erfolgen können. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Die Schaden ist innerhalb von einer Woche bei der Verbandsgemeinde Jockgrim anzumelden. Hinweis nach Urteil des Amtsgericht Wittlich ist der Eigentümer gehalten seine Flächen mindestens wöchentlich zu inspizieren um evtl. aufgetretene Wildschäden rechtzeitig anmelden zu können.
Innerhalb einer Woche nach der Anmeldung hat der Geschädigte mitzuteilen, ob eine einvernehmliche Regelung zwischen ihm und dem Ersatzpflichtigen (Jagdpächter) möglich war oder gescheitert ist.
Findet keine Einigung statt, wird zu einem Termin am Schadensort mit dem Wildschadensschätzer eingeladen.
Jagdbezirk Hatzenbühl
Hubert Henigin
Jagdbezirk Jockgrim
Konrad Milli
Jagdbezirk Neupotz
Detlef Heid
Christoph Heid
Jagdbezirk Rheinzabern
Michael Dirion
Gemeinschaftlicher Jagdbezirk Hatzenbühl
Joachim Dietenbeck
Eigenjagdbezirk Hatzenbühl
Elmar Persohn
Jagdbezirk Jockgrim, Jagdbogen I (links der L540)
Stefan Hanik
Jagdbezirk Jockgrim, Jagdbogen II (rechts der L540)
Manfred Welzenbach
Jagdbezirk Neupotz
Viktor Heid und Jürgen Hansal
Jagdbezirk Rheinzabern
Stefan Schmitz