Wenn die Eltern miteinander verheiratet sind und
Wenn die Mutter nicht verheiratet ist:
Wenn die Mutter geschieden ist:
Wenn die Mutter verwitwet ist:
Wenn die Mutter nicht verheiratet ist, oder geschieden ist oder verwitwet ist und die Vaterschaft bereits anerkannt ist oder vor Beurkundung der Geburt beurkundet werden soll zusätzlich:
Wenn ein oder beide Elternteile eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen:
In Einzelfällen können weitere Unterlagen notwendig werden.
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