Bestattungsgenehmigung
Nach dem Bestattungsgesetz von Rheinland-Pfalz muss jede Leiche bestattet werden. Die Bestattung kann als Erd- oder Feuerbestattung vorgenommen werden. In jedem Fall bedarf sie einer Genehmigung durch die Ordnungsbehörde des Bestattungsortes.
Liegt der Sterbeort und der Bestattungsort innerhalb der Verbandsgemeinde, wird gleichzeitig mit der Beurkundung des Sterbefalls die nötige Bestattungsgenehmigung ausgestellt.
Benötigt werden für die Beantragung einer Erd- oder Feuerbestattung:
Unterlagen für die Sterbefallanzeige
Es wird gebeten, die jeweils in Frage kommenden Urkunden und Dokumente dem Bestatter zur Weiterleitung an das Standesamt mitzugeben. Der Bestatter zeigt dann den Sterbefall beim Standesamt an.
Zeigt einer der Hinterbliebenen des Verstorbenen den Sterbefall an, möge er bitte die entsprechenden Unterlagen zum Standesamt mitbringen.
Der Sterbefallanzeige sind in der Regel folgende Unterlagen beizufügen:
Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.
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