Nachfolgend möchten wir versuchen, Ihnen die uns am häufigsten gestellten Fragen zu beantworten:
Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalles in den Ortsgemeinden Hatzenbühl, Jockgrim, Neupotz und Rheinzabern ist das Standesamt Jockgrim. Alle Personen die im Bereich der Verbandsgemeinde Jockgrim verstorben sind, werden also vom Standesamt Jockgrim beurkundet.
Der Sterbefall ist spätestens an dem dem Todestag folgenden Werktag dem zuständigen Standesbeamten anzuzeigen.
Ist dies ein Sonnabend, so muss die Anzeige an dem darauf folgenden Werktag erstattet werden.
In fast allen Sterbefällen wird sich der von den Angehörigen beauftragte Bestatter um die Abwicklung der Formalitäten kümmern. Er wird die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt einreichen und erhält auftragsgemäß die Beerdigungserlaubnis und die gewünschten Urkunden und falls erforderlich einen Leichenpass zur Überführung ins Ausland.