Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
hier: Aufstellung eines Bebauungsplanes für die “Erweiterung des
Gewerbegebietes Gereutäcker“
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hatzenbühl in seiner Sitzung am 16.04.2019 beschlossen, gem. § 3 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) die Öffentlichkeit
frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und
Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB findet in der Zeit vom 29.06.2020 bis 28.07.2020 statt.
Gemäß dem Planungssicherstellungsgesetz –PlanSiG vom 20.05.2020 stehen die Unterlagen nur im Internet zur Verfügung. Hierzu verweisen wir auf die Hinweise im u.a. Bekanntmachungstext.
Die Detailabgrenzung ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplanauszug, der
Bestandteil der Abgrenzung ist.