Bauleitplanung der Ortsgemeinde Hatzenbühl
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hatzenbühl hat in seiner Sitzung am 09.06.2020 gem. § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter dem Unterdorf", 2. Bauabschnitt beschlossen.
Gleichzeitig hat der Gemeinderat beschlossen, den Bebauungsplanentwurf im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen.
Ebenso hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 09.06.2020 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes „Hinter dem Unterdorf“, 2. Bauabschnitt, 1. Änderung gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Diese Beschlüsse werden hiermit bekanntgemacht.
Gemäß dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) vom 20.05.2020
steht der o.a. Entwurfsplan und seine Begründung nur im Internet unter www.bauleitplanung.vg-jockgrim.de im Zeitraum vom 29.06.2020 bis 28.07.2020 zur Verfügung.