- Personalausweis oder Reisepass mit einfacher Meldebescheinigung
- Führerschein
- Neues Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
- bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde
- bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich Namensänderungsurkunde vom Standesamt, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde
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