Inhalt

Fundsachen

Jede Fundsache, die mehr als 10 Euro Wert ist, muss unverzüglich dem Fundbüro angezeigt werden. Die Verbandsgemeinde Jockgrim versteigert in unregelmäßigen Abständen Fundsachen, die nicht dem Besitzer zugeordnet werden konnten.

Der Finder hat grundsätzlich Anspruch auf Finderlohn in Höhe von fünf Prozent vom Wert der Fundsache bis zu fünfhundert Euro, vom Mehrwert drei Prozent.

Fundgegenstände die nicht vom Verlierer oder Finder abgeholt werden, werden nach Ablauf der Fristen auf unserer Website versteigert.