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Volkshochschulen (VHS)

Man lernt nie aus – die Volkshochschulen leisten mit einer breiten Palette an Bildungsangeboten für vielfältige Lebensbereiche einen bedeutenden Beitrag zur Lebensqualität in den Ortsgemeinden.


Anmeldung und Gebühren

Anmeldung
Anmeldungen zu den Kursen und Einzelveranstaltungen müssen beim Veranstalter der jeweiligen Kurse erfolgen. Bitte beachten Sie die verschiedenen Anmel-dungsmodalitäten der KVHS-Geschäftsstellen. Mit der Anmeldung werden die veröffentlichten allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Widerrufsbeleh-rung anerkannt. Diese finden Sie im aktuellen Programm der KVHS vor dem Stich-wortverzeichnis oder auf unserer Homepage www.kreis-germersheim.de/kvhs.

Gehen mehr Anmeldungen ein als Kursplätze vorhanden sind, so entscheidet die Reihenfolge der Anmeldung.

Die KVHS verzichtet grundsätzlich auf einen Anmeldeschluss, um Ihnen auch eine kurzfristige Teilnahme zu Kursangeboten zu ermöglichen. Ein Anmeldeschluss kann im Einzelfall aber vermerkt sein.

Abmeldung
Der Rücktritt eines Teilnehmers muss 3 Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich oder persönlich bei der jeweiligen VHS-Geschäftsstelle erklärt werden. Bei Rücktritt des Teilnehmers nach Kursbeginn ist die volle Gebühr zu zahlen.

Gebühren
Die Gebühren sind bei den Ausschreibungen vermerkt. Nach Erhalt einer Rechnung sind diese zu entrichten, bei Einzugsermächtigung wird die Gebühr vom angegebenen Konto eingezogen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur solche Personen an der Teilnahme berechtigt sind, die sich bei der KVHS angemeldet haben. Die Mindestteilnehmerzahl eines Lehrganges beträgt acht. Die KVHS kann Kurse wegen zu geringer Beteiligung absagen oder bei Kursen, die auf Wunsch der Interessenten mit einer geringeren Teilnehmerzahl durchgeführt werden, einen Gebührenaufschlag festsetzen.

Gegen Entgelt können Teilnehmerbescheinigungen ausgestellt werden, wenn mindestens 80% der Kursstunden besucht wurden.

Haftung
Die Veranstalter übernehmen für Diebstahl, Verlust der Garderobe, Unfall auf dem Weg zu und von den Unterrichtsräumen keine Haftung.

Programm
Änderungen im Programm bleiben vorbehalten und können durch die Presse bekannt gegeben.

VHS Hatzenbühl

VHS Hatzenbühl

Brunhilde Ballweber

Kirchwiese
76770 Hatzenbühl

VHS Jockgrim

VHS Jockgrim

Marliese Scherrer

Leitung

Untere Buchstraße 20
76751 Jockgrim

VHS Neupotz

VHS Neupotz

Ralf Träutlein

Leitung

Oberdorf 4
76777 Neupotz

VHS Rheinzabern

VHS Rheinzabern

Alexandra Pfanger

Leitung

Hauptstraße 33
76764 Rheinzabern

VHS im Landkreis Germersheim

Die Kreisvolkshochschule besteht aus der Geschäftsstelle der Kreisvolkshochschule und den zehn örtlichen Außenstellen (KVHS). Die Veranstaltungen der Geschäftsstelle Kreisvolkshochschule mit den angeschlossenen Außenstellen sind für jedermann offen. Ausnahmen sind im Programm erkennbar. Seit dem Jahr 1992 bestehen zwischen dem Landkreis Germersheim und den vier Ortsgemeinde in der Verbandsgemeinde Jockgrim die Vereinbarungen über die Einrichtung einer eigenen Volkshochschule in der Kreisvolkshochschule. Aus diesem Grund gibt es unter dem Dach der Kreisvolkshochschule vier Volkshochschulen mit eigenen Leitungen in der Verbandsgemeinde.

Verwaltungstechnische Abläufe (Annahmeerklärung, Ablehnungen, Rechnungsstellung usw.) können in den einzelnen Geschäftsstellen der KVHS voneinander abweichen. Soweit im Einzelfall nicht anderes vermerkt ist, erfolgen die Anmeldungen bei der jeweiligen Geschäftsstelle (Veranstalter).

Das tatsächliche Zustandekommen angebotener Kurse ist von einer bestimmten Teilnehmerzahl abhängig.