Digitalisierung
In der Verbandsgemeinde Jockgrim treiben wir das Thema Digitalisierung mit hoher Priorität voran.
Online-Zugangs-Gesetz
Das „Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen“ (OZG) wurde am 14. August 2017 erlassen und trat am 18. August 2017 in Kraft. Es verpflichtet Bund und Länder, bis spätestens Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen zusätzlich elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Das bedeutet, dass von der Suche der Verwaltungsleistungen im Internet über die Beantragung bis zur Be-kanntgabe des Bescheides in ein elektronisches Postfach alles online, d.h. medienbruchfrei möglich sein muss. Die Verbandsgemeinde Jockgrim arbeitet mit Hochdruck an der Umsetzung des Gesetzes. Unser digitales Bürgerangebot wächst stetig und wir arbeiten weiter an der Umsetzung.
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