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Bekanntmachungen

In dieser Rubrik finden Sie alle in Verwaltungsverfahren gesetzlich vorgeschriebenen, öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim.

Haushalt und Finanzen

Verbandsgemeinde Jockgrim

Haushalt Hatzenbühl

Haushalt Jockgrim

Ortsgemeinde Neupotz


Ortsgemeinde Rheinzabern

Förderprogramme

Beflaggungen

An folgenden Tagen werden die öffentlichen Gebäude beflaggt:

Tag

Anlass

27.01.2025

Gedenktag an die Opfer des Nationalsozialisums

18.02.2025
Zu Ehren des verstorbenen Bundespräsidenten a. D. Prof. Dr. Horst Köhler

23.02.2025

Bundestagswahl

11.03.2025

Nationaler Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt

14.03.2025 Zu Ehren des verstorbenen Justizministers und Abergeordneten Herbert Mertin

06.04.2025

Wahl des Bürgermeisters der Verbandsgmeinde Jockgrim

01.05.2025

Tag der Arbeit

08.05.2025 Ende des Zweiten Weltkriegs - 80er Jahrestag

09.05.2025

Europatag

18.05.2025

Tag des In-Kraft-Tretens der Landesverfassung

23.05.2025

Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes

15.06.2025

Nationaler Veteranentag

17.06.2025

Jahrestag des Volksaufstands in der ehemaligen DDR im Jahre 1953

20.06.2025

Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung

20.07.2025

Jahrestag des Aufstandes gegen Unrecht und Tyrannei des Nationalsozialismus im Jahre 1944

03.10.2025

Tag der Deutschen Einheit

16.11.2025

Volkstrauertag

Lärmaktionsplanung

Der Verbandsgemeinderat Jockgrim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.10.14 den Lärmaktionsplan beschlossen, der hiermit in seiner endgültigen Form bekanntgemacht wird.

Rechtsgrundlage ist die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 25.Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie), Abl. L 189 vom 18.07.2002 und dem Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24.Juni 2005, BGBl I S. 1794 (§§ 47 a-f des BImSchG). Hiernach hat die Verbandsgemeinde Jockgrim die Belastung durch Umgebungslärm anhand von Lärmkarten zu ermitteln und die Öffentlichkeit zu informieren. Anhand dieser Lärmkarten sind sodann Aktionspläne, die denkbare Maßnahmen zur Lärmminderung enthalten sollen, zu erstellen. Für den Verbandsgemeindebereich wurde eine geringe Lärmbetroffenheit durch die Bundesstraße 9 ermittelt. Diese beschränkt sich lediglich auf einen Teilbereich der Ortsgemeinde Neupotz (Randbereich Hardtwald).

Dem Entwurf des Lärmaktionsplanes wurde in der öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates Jockgrim am 12.05.14 zugestimmt.

Der Aktionsplan lag in der Zeit vom 02.06. – 02.07.14 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim, Untere Buchstr. 22, Zimmer 108, während der üblichen Dienststunden öffentlich aus. Gleichzeitig wurden auch die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt.


Jedermann kann den Plan einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Kontakt

Herr Udo Daut

Lärmaktionsplanung des Eisenbahn Bundesamtes

Das Eisenbahn-Bundesamt hat am 13. März 2023 mit der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Kommunen begonnen. Menschen, die sich durch Schienenlärm gestört fühlen, können an der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken und sich bis zum 24. April 2023 zu ihren Lärmproblemen äußern.

Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.

Zwei Beteiligungsphasen sind vorgesehen:

  • In der ersten Beteiligungsphase erhalten sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Kommunen die Möglichkeit der ausführlichen Darstellung ihrer Lärmsituation an den Schienenwegen des Bundes.
  • Nach der Auswertung der ersten Beteiligungsphase veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt Ende des Jahres 2023 den Entwurf seines Lärmaktionsplanes. Daran anschließend findet die zweite Beteiligungsphase statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.