Bekanntmachungen
In dieser Rubrik finden Sie alle in Verwaltungsverfahren gesetzlich vorgeschriebenen, öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim.
Haushalt und Finanzen
Verbandsgemeinde Jockgrim
- PDF-Datei: 12.6 MB
Haushalt Hatzenbühl
- PDF-Datei: 9.8 MB
Haushalt Jockgrim
- PDF-Datei: 10.7 MB
Ortsgemeinde Neupotz
- PDF-Datei: 11.2 MB
- PDF-Datei: 9.2 MB
Ortsgemeinde Rheinzabern
- PDF-Datei: 11.1 MB
Förderprogramme
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Lebendiges Freizeit- und Bewegungszentrum in Rheinzabern
Regelmäßiger Mannschaftssport und Bewegung unterstützt bei einer gesunden Lebensweise, sorgt für einen Ausgleich zum Alltag und fördert das Zusammenkommen der ... Mehr
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KIPKI-Förderung für die Ortsgemeinde Hatzenbühl
Die Verbandsgemeinde Jockgrim erhält 503.174,86 Euro aus dem Kommunalen Programm für Klimaschutz und Innovation (KIPKI). Davon werden sowohl Projekte in der ... Mehr
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KIPKI-Förderung für die Ortsgemeinde Jockgrim
Die Verbandsgemeinde Jockgrim erhält 503.174,86 Euro aus dem Kommunalen Programm für Klimaschutz und Innovation (KIPKI). Davon werden sowohl Projekte in der ... Mehr
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Land bewilligt KIPKI-Mittel: Rund 503.000 Euro für 21 nachhaltige Projekte
Das Land Rheinland-Pfalz hat für 21 Projekte in der Verbandsgemeinde Jockgrim insgesamt 503.000 Euro an Fördermitteln aus dem Programm KIPKI bewilligt. Das ... Mehr
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KIPKI-Förderung für die Ortsgemeinde Rheinzabern
Die Verbandsgemeinde Jockgrim erhält 503.174,86 Euro aus dem Kommunalen Programm für Klimaschutz und Innovation (KIPKI). Davon werden sowohl Projekte in der ... Mehr
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KIPKI-Förderung für die Ortsgemeinde Neupotz
Die Verbandsgemeinde Jockgrim erhält 503.174,86 Euro aus dem Kommunalen Programm für Klimaschutz und Innovation (KIPKI). Davon werden sowohl Projekte in der ... Mehr
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Kommunale Wärmeplanung
Transparenz über die Möglichkeiten der Wärmeversorgung der Zukunft Im Oktober erreichte die Gemeinde die gute Nachricht, dass die Durchführung einer kommunalen ... Mehr
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Erklärtes Ziel: klimaneutrale Zentralkläranlage
Das Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Jockgrim hat sich zum Ziel gesetzt, die Energieeffizienz seiner Anlage deutlich zu steigern. In diesem Zusammenhang wird ... Mehr
Beflaggungen
An folgenden Tagen werden die öffentlichen Gebäude beflaggt:
Tag | Anlass |
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24.01.2024 |
Staatsakt zu Ehren des verstorbenen ehemaligen Präsidenten des Deutschen Bundestages und Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble |
27.01.2024 |
Gedenktag an die Opfer des Nationalsozialisums |
11.03.2024 |
Nationaler Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt |
01.05.2024 |
Tag der Arbeit |
09.05.2024 |
Europatag |
18.05.2024 |
Tag des In-Kraft-Tretens der Landesverfassung |
23.05.2024 |
Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes |
09.06.2024 |
Europawahl und Kommunalwahlen |
17.06.2024 |
Jahrestag des Volksaufstands in der ehemaligen DDR im Jahre 1953 |
20.06.2024 |
Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung |
20.07.2024 |
Jahrestag des Aufstandes gegen Unrecht und Tyrannei des Nationalsozialismus im Jahre 1944 |
03.10.2024 |
Tag der Deutschen Einheit |
17.11.2024 |
Volkstrauertag |
Lärmaktionsplanung
Der Verbandsgemeinderat Jockgrim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.10.14 den Lärmaktionsplan beschlossen, der hiermit in seiner endgültigen Form bekanntgemacht wird.
Rechtsgrundlage ist die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 25.Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie), Abl. L 189 vom 18.07.2002 und dem Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24.Juni 2005, BGBl I S. 1794 (§§ 47 a-f des BImSchG). Hiernach hat die Verbandsgemeinde Jockgrim die Belastung durch Umgebungslärm anhand von Lärmkarten zu ermitteln und die Öffentlichkeit zu informieren. Anhand dieser Lärmkarten sind sodann Aktionspläne, die denkbare Maßnahmen zur Lärmminderung enthalten sollen, zu erstellen. Für den Verbandsgemeindebereich wurde eine geringe Lärmbetroffenheit durch die Bundesstraße 9 ermittelt. Diese beschränkt sich lediglich auf einen Teilbereich der Ortsgemeinde Neupotz (Randbereich Hardtwald).
Dem Entwurf des Lärmaktionsplanes wurde in der öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates Jockgrim am 12.05.14 zugestimmt.
Der Aktionsplan lag in der Zeit vom 02.06. 02.07.14 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim, Untere Buchstr. 22, Zimmer 108, während der üblichen Dienststunden öffentlich aus. Gleichzeitig wurden auch die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Jedermann kann den Plan einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Lärmaktionsplanung des Eisenbahn Bundesamtes
Das Eisenbahn-Bundesamt hat am 13. März 2023 mit der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Kommunen begonnen. Menschen, die sich durch Schienenlärm gestört fühlen, können an der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken und sich bis zum 24. April 2023 zu ihren Lärmproblemen äußern.
Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.
Zwei Beteiligungsphasen sind vorgesehen:
- In der ersten Beteiligungsphase erhalten sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Kommunen die Möglichkeit der ausführlichen Darstellung ihrer Lärmsituation an den Schienenwegen des Bundes.
- Nach der Auswertung der ersten Beteiligungsphase veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt Ende des Jahres 2023 den Entwurf seines Lärmaktionsplanes. Daran anschließend findet die zweite Beteiligungsphase statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.